Herzlich Willkommen!

Mit PEGASOSONLINE.net haben Sie nun endlich die Möglichkeit, die Wahrscheinlichkeit deutlich zu steigern,
den EuroMillionen-Jackpot auch oftmals "EuroPot" genannt, zu knacken!

Als Teil einer starken Gemeinschaft, deren Ziel es ist, bei den EuroMillionen groß abzusahnen,
werden Sie wie viele andere Gewinner bei den EuroMillionen ein lockereres und sorgenfreieres Leben genießen!

Wahrscheinlich können Sie sich das heute noch nicht vorstellen, aber es ist bereits mit sehr geringen Einsätzen möglich,
bei den EuroMillionen wirklich große Erträge zu erzielen.

Seien Sie dabei!

Die EuroMillionen-Lotterie

Gegenstand der EuroMillionen-Lotterie, bei der jeden Dienstag und Freitag eine Ziehung stattfindet, ist die Voraussage von 5 Zahlen, die jeweils aus dem Zahlenbereich von 1 bis 50 (Gewinnzahlen) und die Voraussage von 2 Zahlen, die jeweils aus dem Zahlenbereich 1 bis 11 (Sternzahlen) ausgelost werden.

Die "Euromillionen-Ziehung" findet in Frankreich/Paris jeweils dienstags und freitags um 21:30 Uhr statt.

Gewinn-Chancen

In jeder EuroMillionen-Ziehung werden 5 Gewinnzahlen und 2 Sternzahlen ermittelt. Die Sternzahlen werden separat aus dem Zahlenbereich 1 bis 11 gezogen. Beim EuroMillionen Spiel 5 aus 50 gibt es lediglich 2.118.760 Zahlen-Kombinations-Möglichkeiten (vergl. LOTTO 6 aus 49 mit 13.983.816 ! möglichen Kombinationen).

Aufgrund der Sternzahlen erhöht die Wahrscheinlichkeit von jeweils 1 zu 11 die Anzahl der Gewinnränge auf 13 (!) gegenüber 8 Gewinnrängen im deutschen LOTTO 6 aus 49. Das macht das EuroMillionen-Spiel grundsätzlich sehr attraktiv für Spielgemeinschaften.

Übersicht über die Gewinnränge
Gewinnrang Zahlen aus der Reihe 1 bis 50 Zahlen aus der Reihe 1 bis 11 (Sternenkreis)
1. Rang 5 richtige Gewinnzahlen 2 richtige Gewinnzahlen
2. Rang 5 richtige Gewinnzahlen 1 richtige Gewinnzahl
3. Rang 5 richtige Gewinnzahlen 0 richtige Gewinnzahl
4. Rang 4 richtige Gewinnzahlen 2 richtige Gewinnzahlen
5. Rang 4 richtige Gewinnzahlen 1 richtige Gewinnzahl
6. Rang 4 richtige Gewinnzahlen 0 richtige Gewinnzahl
7. Rang 3 richtige Gewinnzahlen 2 richtige Gewinnzahlen
8. Rang 2 richtige Gewinnzahlen 2 richtige Gewinnzahlen
9. Rang 3 richtige Gewinnzahlen 1 richtige Gewinnzahl
10. Rang 3 richtige Gewinnzahlen 0 richtige Gewinnzahl
11. Rang 1 richtige Gewinnzahl 2 richtige Gewinnzahlen
12. Rang 2 richtige Gewinnzahlen 1 richtige Gewinnzahl
13. Rang 2 richtige Gewinnzahlen 0 richtige Gewinnzahl

*13. Rang neu ab dem 10.05.2011

Spielangebot und Tippkosten in der Übersicht

120 Tipps pro Ziehung, (8 oder 9 mal im Monat, diese würden den Einzelspieler bis zu € 2.160,- kosten)
monatlich erhält der Mitspieler ein Minimum von 960 Tipps
nur 199 weitere Teilnehmer pro Gesellschaft. Der monatliche Spielbeitrag beträgt € 69,- für alle Neukunden ab dem Spielmonat Mai 2015 im Monat – egal, ob der Monat 8 oder 9 EuroMillionen-Ziehungen hat
100% des Gewinnes werden an die Teilnehmer anteilig ausgeschüttet! Alle Gewinne werden zu 100% prompt und abzugsfrei ausgezahlt!

Teilnehmende Staaten

Am EuroMillionen-Spiel nehmen 10 Staaten teil:
Frankreich, Spanien, England, Belgien, Irland, Luxemburg, Portugal, Schweiz, Österreich und Lichtenstein.


AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Bangor Ventures Ltd.
Palm Grove House, P. O. Box 438, Road Town, Tortola
British Virgin Islands

Gegenstand des Vertrages

Der Teilnehmer schließt sich mit den weiteren Teilnehmern untereinander zu einer ABGB-Gesellschaft zusammen, deren Zweck die Gewinnerzielung durch Teilnahme der ABGB-Gesellschaft an gesetzlich zulässigen entgeltlichen und/oder unentgeltlichen Gewinnspielen, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen ist, wobei die Gesellschafterstellung im Wege eines Treuhandverhältnisses durch einen Treuhänder ausgeübt wird. Die Bangor Ventures Ltd, Palm Grove House, P. O. Box 438, Road Town, Tortola, British Virgin Islands vermittelt zu den im folgenden geregelten Bedingungen zum einen Verträge zwischen den einzelnen Teilnehmern der ABGB-Gesellschaft untereinander und erbringt darüber hinaus gegenüber den einzelnen Teilnehmern und der ABGB-Gesellschaft die folgenden näher beschriebenen Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages unter ausschließlicher Geltung der vorliegenden Bedingungen. Soweit die nachstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen berücksichtigen, gilt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Geltung haben darüber hinaus ferner die Angaben und Regelungen in etwaigen Beteiligungsanträgen. Der/Die Teilnehmer wird/werden im Folgenden kurz „Treugeber“, die ABGB-Gesellschaften kurz „pegasosonline.net“ genannt.

Vertretung und Bevollmächtigungen

Die Bangor Ventures Ltd wird durch den Treugeber bevollmächtigt, in dessen Namen einen Treuhänder auszusuchen, diesen zu bestellen, sowie einen Treuhandvertrag abzuschließen. Ferner wird Bangor Ventures Ltd bevollmächtigt, die Gesellschafterverträge zur Gründung der pegasosonline.net sowie die erforderlichen Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Treugeber und der pegasosonline.net einerseits und der von ihm/ihr zu beauftragenden Dritten abzuschließen.

Treuhänder

Der Treugeber beauftragt einen von der Bangor Ventures Ltd ausgewählten und beauftragten Treuhänder, in eigenem Namen aber für Rechnung der deutsche-tippgemeinschaft.com, Verträge mit jeweiligen Leistungsträgern, insbesondere mit den Gewinnspiel-, Lotterie- oder sonstigen Glücksspielanbietern abzuschließen. Dabei obliegt die Auswahl der einzelnen Leistungsträger. Mit Abschluss der Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern gilt der Gesellschaftszweck als erreicht, so dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Bei erneuten Vertragsabschlüssen wird jeden Monat eine neue ABGB-Gesellschaft, wiederum nach Maßgabe der hier vorliegenden Bedingungen begründet. Die Auseinandersetzung der Treugeber bestimmt sich hierbei nach den Regeln des ABGB, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht anders geregelt. Etwa erzielte Erträge bzw. Gewinne der deutsche-tippgemeinschaft.com werden gegenüber den Leistungsträgern ausschließlich durch den Treuhänder geltend gemacht. Sofern hierzu oder zur Durchsetzung der Gewinnansprüche die Namen der Treugeber bekannt gegeben werden müssen, so ist der Treuhänder hierzu befugt. Insbesondere ist er berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und Erlangung der Gewinnansprüche vorzunehmen. Ist für die Geltendmachung, Auszahlung oder Durchsetzung eines Ertragsanspruchs die Mitwirkung des Treugebers gleich aus welchem Grunde oder welcher Art notwendig oder die Vorlage von bestimmten Unterlagen, so ist der Treugeber verpflichtet, die erforderliche Mitwirkungshandlung auf erstes anfordern des Treunehmers oder der Bangor Ventures Ltd zu leisten bzw. die erforderlichen Unterlagen beizubringen. Ausgezahlte Erträge nimmt ausschließlich der Treuhänder oder ein von ihm beauftragter Dritter entgegen. Diese sind einem Treuhandkonto zuzuführen. Etwa noch nicht geleistete Gebühren oder Anteilsvergütungen für die Beteiligung an der deutsche-tippgemeinschaft.com können mit Erträgen, die dem jeweiligen Treugeber anteilsmäßig zustehen, verrechnet werden. Bangor Ventures Ltd sowie der Treuhänder sind zu allen Rechtsgeschäften und Handlungen befugt und berechtigt, die dem Gesellschaftszweck förderlich, zweckmäßig oder dienlich sind oder sein können. Unter anderem können sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften begründen und aufheben.

Beteiligung

Der Treugeber macht der Bangor Ventures Ltd ein Angebot – auch telefonisch – auf Beteiligung an der pegasosonline.net. Der Treugeber ermächtigt Bangor Ventures Ltd das jeweils fällige Beteiligungsentgelt durch Lastschrift auch ohne dass es einer schriftlichen Einzugsermächtigung des Treugebers bedarf vom gewünschten und angegebenen Bankkonto des Treugebers einzuziehen. Der Vertrag kommt entweder durch schriftliche Bestätigung der Bangor Ventures Ltd durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung oder ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung bedarf – mit dem erfolgreichen Einzug des Beteiligungsentgeltes zustande.

Beteiligungsentgelt

Die Beteiligung an pegasosonline.net erfolgt jeweils mit einem Anteil. Das Beteiligungsentgelt pro Anteil entnehmen Sie bitte Ihrem Willkommensunterlagen. Im Anteilsentgelt sind die an die Bangor Ventures Ltd zu entrichtenden Abschluss- und sonstigen Leistungsgebühren sowie das an den Treuhänder zu zahlende Treuhandentgelt enthalten. Das Beteiligungsentgelt ist monatlich jeweils bis zum ersten Kalendertag eines Monats fällig und wird im Lastschriftverfahren eingezogen.

Auszahlungen / Abrechnungen

Sämtliche Ertragsansprüche eines Monats werden in voller Höhe an die Treugeber verteilt. Der Treugeber erhält monatlich eine Benachrichtigung. Die abgerechneten Ertragsanteile werden gegebenenfalls nach erfolgter Abrechnung mit Rückständen dem Treugeber gutgeschrieben und ausgezahlt. Sollten Ansprüche in Sachwerten erzielt worden sein, so wird dessen erzielter Veräußerungswert zum Ansatz gebracht.

Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen schriftlich beanstandet worden sind. Die Frist beginnt 1 Woche ab dem jeweiligen Abrechnungsdatum. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Beanstandung bei der Bangor Ventures Ltd. Über die vorliegende Anerkennungsregelung wird die Bangor Ventures Ltd den Treugeber in jeder Benachrichtigung jedoch gesondert hinweisen.

Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag gilt jeweils für drei Monate, sofern keine längere Vertragslaufzeit vereinbart worden ist. Er verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde ist für die Bangor Ventures Ltd gegeben, wenn das Beteiligungsentgelt bei Fälligkeit nicht entrichtet worden ist oder im Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden konnte oder etwa eingezogene Beträge rückwirkend zurückbelastet werden.

Verfall von Ansprüchen

Sämtliche Ansprüche aus Auszahlung von persönlichen Erträgen oder etwaige Ansprüche des Treugebers gegenüber der Bangor Ventures LtD verfallen und erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach der letzten Benachrichtigung gerichtlich gegenüber der Bangor Ventures Ltd geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nach 1 Woche ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens.

Sonstige Bestimmungen

Sollte eine oder mehrere Regelungen in den vorliegenden Bedingungen gesetzlich unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des ganzen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Falle eine solche Regelung Anwendung finden, die dem Sinn und Zweck sowie dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Mündliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten sie getroffen worden sein, werden sie durch den vorliegenden Vertrag aufgehoben bzw. ersetzt. Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien gilt Österreichisches Recht.

Widerrufsrecht

Die Vertragserklärung kann, unbeschadet der Bestimmung nach § 5e Absatz 2 KSchG innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. durch Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist erfolgt bei rechtzeitiger Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

pegasosonline.net, Julie-Bikle-Str. 23, 8406 Winterthur, Schweiz, Fax +41/41 510 2147, E-Mail service@pegasosonline.net

Bitte senden Sie Ihre Anfragen NICHT als Einschreiben!

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